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REGISTRIERUNG VON BIOZIDPRODUKTEN

Desinfektionsmittel, Tierabwehrmittel, Holzbeschichtungen und viele andere Chemikalien, die häufig im Haushalt verwendet werden, sind Biozidprodukte.

 

Voraussetzung für die Bereitstellung eines Biozidprodukts auf dem Markt ist die Eintragung in das Biozidproduktregister, die bis zum Datum der Zulassung des letzten Wirkstoffs dieses Produkts gültig ist. Das bedeutet, ein einmal in das Register eingetragenes Biozid darf es so lange verkauft werden, wie alle darin enthaltenen Wirkstoffe auf der Liste der zugelassenen Wirkstoffe der EU stehen. Diese Verkaufszeit wird als Übergangszeit bezeichnet.

Wofür verwendet man Biozide?

Biozidprodukte bekämpfen schädliche oder unerwünschte Organismen durch eine chemische oder biologische Wirkung – gängige Beispiele sind Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel und Insektenschutzmittel.

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Biozide werden verwendet, um:

- Mensch und Tier zu schützen,

- Organismen wie Viren, Bakterien, Pilze und Insekten zu kontrollieren,

- Fertigwaren zu konservieren,

- industrielle Prozesse schützen,

- Ratten, Kakerlaken und dergleichen fernzuhalten.

Ist mein Produkt ein Biozid?

Ein Biozidprodukt ist ein Produkt mit einem Wirkstoff, der dazu bestimmt ist, schädliche oder unerwünschte Organismen zu vernichten, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder auf andere Weise eine kontrollierende Wirkung auf sie auszuüben. Das bedeutet, wenn Ihr Produkt einen aktiven Wirkstoff enthält, handelt es sich um ein Biozid.

 

Der Wirkstoff in einem Biozidprodukt kann ein sogenanntes natürliches Öl oder ein Extrakt, eine chemische Substanz oder ein Mikroorganismus, ein Virus oder ein Pilz sein. Beachten Sie, dass auch die Angaben auf dem Produktetikett eine wichtige Rolle spielen.

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Wirkt ein Produkt rein physikalisch, handelt es sich nicht um ein Biozidprodukt.

Was ist ein Artikel-95-Lieferant?

Unternehmen, die Biozidprodukte auf dem Markt bereitstellen, müssen sicherstellen, dass entweder ihre Stoff- oder Produktlieferanten oder sie selbst in die Artikel-95-Liste der Biozid-Verordnung (BPR) geführt werden.

 

Die Artikel-95-Liste ist ein Register von Unternehmen, die Unterlagen oder Genehmigungen zum Zugang zu eingereichten Unterlagen für Wirkstoffe eingereicht haben.  

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Die Liste ist auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügbar. Sie finden Sie - HIER

Welche Arten von Biozidprodukten gibt es?

Im Allgemeinen unterteilt man Biozide in vier Hauptgruppen:

1.      Desinfektionsmittel,

2.      Konservierungsmittel,

3.      Schädlingsbekämpfungsmittel und

4.      andere Biozidprodukte.

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Die Hauptgruppen unterteilen sich ferner in 22 Untergruppen.

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Um Ihnen bei der Bestimmung der Art des Biozidprodukts zu helfen, fügen wir eine PDF tabelle bei.

Dienstleistungen rund um die REGISTRIERUNG VON BIOZIDPRODUKTEN

Das Ziel jedes Unternehmens ist es, so schnell wie möglich mit dem Verkauf zu beginnen. Daher erstellen wir innerhalb von 48 Stunden das Dossier für eine erfolgreiche Registrierung und reichen es beim zuständigen Gesetzgeber ein.

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Unsere Dienstleistungen rund um die Meldung von Biozidprodukten umfasst:

  • umfassende Prüfung der eingereichten Unterlagen,

  • Beurteilung der aktuellen Prozesssituation,    

  • Unterstützung bei der Beschaffung fehlender Unterlagen,

  • Erstellung des Sicherheitsdatenblattes und des Etiketts,

  • Erstellung eines Biozidproduktdossiers,

  • Einreichung der Dokumentation bei der zuständigen Behörde und

  • Durchführung des gesamten Meldeverfahrens.

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